Körperverletzung durch Arbeitskollegen auf Heimweg stellt Arbeitsunfall dar
Wird ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Arbeitskollegen zusammengeschlagen, kann er einen Anspruch auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls haben. Dies ist der Fall, wenn ein betrieblicher Zusammenhang beim vorangegangenen Streit besteht. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2017, Az.: L 1 U 1277/17
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