Kein Anspruch auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen an Autobahnraststätten

Ein Autofahrer hat keinen Anspruch auf unentgeltliche Benutzung von Toiletteneinrichtungen nach dem Sanifair-Konzept. Dies stelle keine Nötigung zur Benutzung von Sanifair-Anlagen dar, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und wies die Klage bereits als unzulässig ab.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 17.11.2017, Az.: 5 K 1284/16.KO
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