Hartz-IV-Empfänger muss wegen falscher Angaben 48.000 Euro zurückzahlen

Ein heute 69-jähriger Mann muss wegen falscher Angaben Hartz IV-Leistungen für mehr als sieben Jahre in Höhe von knapp 48.000 Euro zurückzahlen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, nachdem auch im Verfahren unklar geblieben war, wann der Mann wo gewohnt hatte und ob eine Bedarfsgemeinschaft bestanden hatte.
 
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017, Az.: L 13 AS
 
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