Ordnungsgeld gegen Mutter wegen nicht eingehaltener Umgangsvereinbarung

Wenn nach der Trennung ein Elternteil die mit dem anderen geschlossene Umgangsvereinbarung nicht einhält, reicht es zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes nicht aus zu behaupten, das Kind habe nicht zum Termin mit dem anderen Elternteil gehen wollen. Vielmehr müsse zumindest auch dargelegt werden, inwiefern versucht worden sei, auf das Kind einzuwirken, um den Umgang zu ermöglichen.
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 29.09.2017, Az.: 4 WF 151/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe