Auch nachträgliche „Ohne-Rechnung-Abrede” führt zu Vertragsnichtigkeit
Wenn Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine “Ohne-Rechnung-Abrede” treffen, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Im Ergebnis stünden dem Auftraggeber damit auch keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den Architekten zu.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.10.2017, Az.: 12 U 115/16
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