Sichtschutzzaun nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst

Sichtschutzzaun nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst
 
Ein Sichtschutzzaum stellt keine Einfriedung dar und fällt deswegen nicht unter den Schutz einer Wohngebäudeversicherung, die Einfriedungen erfasst. Dies hat das Amtsgericht Ansbach entschieden. Eine Einfriedung sei eine Grundstücksumgrenzung, die unbefugtes Eindringen verhindern soll. Diese Vorgabe erfülle ein bloßer Sichtschutzzaun nicht.
 
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 16.08.2017, Az.: 5 C 516/17
 
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