Zwangsstilllegung eines Kraftfahrzeugs wegen nicht gezahlter Kraftfahrzeugsteuer rechtens
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Kraftfahrzeughalters gegen eine von der beklagten Stadt Koblenz angeordnete Abmeldung seines Kraftfahrzeuges abgewiesen. Die Stadt hatte die Zwangsstilllegung darauf gestützt, dass nach Angaben des Hauptzollamtes Kraftfahrzeugsteuerschulden bestünden, was der Kraftfahrzeughalter bestreitet. Das VG verwies den Fahrzeughalter darauf, dass Streitigkeiten bezüglich der Steuerschuld ausschließlich zwischen dem Steuerschuldner und dem Hauptzollamt zu klären seien.
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 03.11.2017, Az.: 5 K 344/17.KO
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