Minderungs- und Entschädigungsanspruch bei Unterbringung in unhygienischem Ersatzhotel
Werden Pauschalreisende wegen Überbuchung in einem anderen Hotel als dem gebuchten untergebracht, liegt ein Reisemangel vor, der für die betreffenden Urlaubstage zu einer Minderung des geschuldeten Reisepreises führt. Soweit die Ersatzunterkunft schwerwiegende Hygienemängel aufweist, steht den Reisenden auch noch eine Entschädigung wegen “nutzlos aufgewendeter” Reisezeit zu.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.11.2017, Az:: X ZR 111/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe