Auf dem Dorf ist die Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn hinzunehmen

Die Haltung von zehn Hühnern und einem Hahn im Dorfgebiet ist den Nachbarn zumutbar. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hervor. Das Begehren einer Anwohnerin auf Aufhebung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Hühnerstalls auf dem Nachbargrundstück ist aus diesem Grund erfolglos geblieben.
 
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 23.10.2017, Az.: 4 K 419/17.NW
 
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