Arbeitsgericht Mainz hebt Kündigungen wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe auf

Vier Mitarbeitern der Stadt Worms war fristlos gekündigt worden, weil sie in einer WhatsApp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten. Das Arbeitsgericht Mainz sah hierin keinen Kündigungsgrund und hat am 15.11.2017 den Kündigungsschutzklagen der vier Mitarbeiter stattgegeben.
 
Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Urteil vom 10.12.2009, Az.: 2 AZR 534/08, Rd.-Ziff. 18) entschied das Arbeitsgericht, dass es arbeitsrechtlich nicht zu Lasten des sich äußernden Arbeitnehmers gehen darf, wenn ein Gesprächspartner diese Vertraulichkeit aufhebt und den Arbeitgeber informiert.
 
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