Unfall mit Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte kein Arbeitsunfall
Ein Unfall mit einer Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte ist nicht unfallversichert. Dies hat das Sozialgericht Heilbronn klargestellt. Eine 42-jährige Beamtin hatte im zugrundeliegenden Fall Anfang November 2014 ihrem damals 87 Jahre alten Onkel und ihrer seinerzeit 82 Jahre alten Tante beim Sägen des Brennholzes geholfen. Das Gericht sieht darin keine unter Versicherungsschutz stehende Tätigkeit als “Wie-Beschäftigte”.
Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017, Az.: S 8 U 1443/17
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