Verlängerung der Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen kann für Arbeitnehmer unangemessene Benachteiligung darstellen

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinn von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.2017, Az.: 6 AZR 158/16
 
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