Streifkollision bei Überholvorgang: Ortskundigen Fahrer kann erhöhtes Mitverschulden treffen

Kommt es bei einem Überholvorgang zu einer Streifkollision, weil sich die Fahrbahn verengt, kann der Überholdende nach Ansicht des Amtsgerichts Ansbach dann eine erhöhte Mitschuld an dem Unfall tragen, wenn er als ortskundiger Fahrer von der Fahrbahnverengung wusste und den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat.
 
Amtsgericht Ansbach, Urteil vom 31.01.2017, Az.: 3 C 775/16
 
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