Bei Betriebsübergang kein Wiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießen. Dies ist nicht der Fall, wenn es sich bei dem Betrieb, bei dem der Arbeitnehmer angestellt ist, um einen Kleinbetrieb handelt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, Az.: 8 AZR 845/15
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