Schmerzensgeldanspruch bei mangelhaftem Tattoo
Die Einwilligung zum Stechen einer Tätowierung bezieht sich nur darauf, dass die Behandlung mangelfrei ist und nach den Regeln der Kunst erbracht wird. Ist das Tattoo fehlerhaft oder mangelbehaftet, so kann dem Kunden ein Schmerzensgeldanspruch zustehen.
Amtsgericht München, Urteil vom 13.04.2017, Az.: 132 C 17280/16
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