Einwurf einer Betriebs­kosten­abrechnung in Briefkasten durch Vermieter an Silvestertag bis 18 Uhr ist fristgemäß

Wirft ein Vermieter am Silvestertag bis 18 Uhr die Betriebs­kosten­abrechnung in den privaten Briefkasten des Mieters, so geht die Abrechnung fristgemäß zu. Denn mit Postzustellung muss auch an Silvester zwischen 8 und 18 Uhr gerechnet werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2017, Az.: 316 S 77/16
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