Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in Briefkasten durch Vermieter an Silvestertag bis 18 Uhr ist fristgemäß
Wirft ein Vermieter am Silvestertag bis 18 Uhr die Betriebskostenabrechnung in den privaten Briefkasten des Mieters, so geht die Abrechnung fristgemäß zu. Denn mit Postzustellung muss auch an Silvester zwischen 8 und 18 Uhr gerechnet werden.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 02.05.2017, Az.: 316 S 77/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe