Unfall bei Sonntagsspaziergang kann Arbeitsunfall sein
Ein sonntäglicher Spaziergang während einer stationären Rehabilitation kann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, dass der Spaziergang der stationären Behandlung dient und der Spaziergang zudem objektiv kurgerecht war.
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2017, Az.: S 6 U 545/14 (rechtskräftig)
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