Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Kündigung nach Lektüre von “Mein Kampf” während der Arbeit

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters eines Berliner Bezirksamts für rechtswirksam gehalten, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe von Adolf Hitlers “Mein Kampf” mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.09.2017, Az.: 10 Sa 899/17

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