Deutscher Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben.
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 02.06.2017, Az.: 4 K 138/16
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