Deutscher Staatsangehöriger hat keinen Anspruch auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben.
 
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 02.06.2017, Az.: 4 K 138/16
 
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