Nichtzahlung von Wohngeld durch einen Wohnungseigentümer begründet kein Schadens­ersatz­anspruch für einzelnen Wohnungseigentümer

Kommt ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Verzug, begründet dies für einen einzelnen Wohnungseigentümer kein Schadens­ersatz­anspruch. Ein solcher kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur von der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft geltend gemacht werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2017, Az.: V ZR 166/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe