Nichtzahlung von Wohngeld durch einen Wohnungseigentümer begründet kein Schadensersatzanspruch für einzelnen Wohnungseigentümer
Kommt ein Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngelds in Verzug, begründet dies für einen einzelnen Wohnungseigentümer kein Schadensersatzanspruch. Ein solcher kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gegen den säumigen Wohnungseigentümer nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.02.2017, Az.: V ZR 166/16
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