Diesel-Abgasskandal: Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungs­handlungen des Herstellers

Das Oberlandesgericht Koblenz hat im sogenannten Diesel-Abgasskandal entschieden, dass dem Vertragshändler eine etwaige Täuschung des Kunden durch den Fahrzeughersteller nicht zuzurechnen ist. Das Landgericht wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht Koblenz wies die Berufung der Klägerin zurück. Der Vertragshändler haftet nicht für etwaige Täuschungshandlung des Herstellers.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2017, Az.: 1 U 302/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe