Sturz aufgrund epileptischen Anfalls stellt keinen Arbeitsunfall dar

Stürzt ein Arbeitnehmer während der Arbeit aufgrund eines epileptischen Anfalls, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Es fehlt an der Kausalität zwischen Arbeitstätigkeit und Sturz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Landshut hervor.
 
Sozialgericht Landshut, Urteil vom 27.02.2017, Az.: S 13 U 133/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe