Entfernungspauschale ist auch bei Hin- und Rückfahrt an verschiedenen Tagen nur einmal zu gewähren
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Entfernungspauschale für Fahrten eines Flugbegleiters zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal zu gewähren ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag vorgenommen wird wie die Hinfahrt. Nach Ansicht des Gerichts führt die Regelung zu einer sachgerechten Abbildung wirtschaftlicher Belastungen und zur Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer.
Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.07.2017, Az.: 6 K 3009/15 E
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