2.000 Euro Schmerzensgeld wegen fehlerhaft beschliffener Milchzähne
Ein grober zahnärztlicher Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn beim Beschleifen von Milchzähnen zu viel Material abgetragen wird und eine ungleichmäßige Oberfläche entsteht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, wonach die beklagten Zahnärzte 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen sollen.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.07.2017, Az.: 26 U 3/17, rechtskräftig
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