Testierfähigkeit bei Verdacht chronischer Wahnvorstellungen streng zu prüfen
Setzt eine Erblasserin, die zu Lebzeiten unter Bestehlungsängsten litt und deshalb Detektive beschäftigte, diese Detektive als ihre Erben ein, ist konkret zu prüfen, ob die Erblasserin infolge krankhafter Wahnvorstellungen testierunfähig war. Dies geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2017, Az.: 20 W 188/16
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe