Eigentümergemeinschaft kann einheitliche Rauchmelder beschließen
Der Beschluss einer Eigentümergemeinschaft über die einheitliche Anschaffung und Wartung von Rauchwarnmeldern ist in der Regel nicht ermessensfehlerhaft. Dies hat das Amtsgericht München entschieden und die Klage eines Wohnungseigentümers abgewiesen, dessen Wohnung bereits mit anderen Rauchmeldern als den von der Wohnungseigentümergemeinschaft nun vorgegebenen ausgestattet war.
Amtsgericht München, Urteil vom 08.02.2017, Az.: 482 C 13922/16 WEG, rechtskräftig
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