Zwangsräumung über 13 Jahre nicht veranlasst: Recht auf Wohnungsräumung seitens des Vermieters verwirkt

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Recht des Vermieters auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung nach Mietrückständen verwirkt ist, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2017, Az.: 424 C 26626/16
 
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