Serien-Schauspieler müssen befristete Arbeitsverträge auch nach vielen Jahren akzeptieren
Die Eigenart der Arbeitsleistung im Sinn von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG kann die Befristung des Arbeitsvertrags einer Filmproduktionsgesellschaft mit einem Schauspieler sachlich rechtfertigen, der aufgrund einer Vielzahl von befristeten Arbeitsverträgen langjährig in derselben Rolle einer Krimiserie beschäftigt wurde. Mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Revision der Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss und Markus Böttcher zurück, die zuvor lange Jahre in der ZDF-Serie “Der Alte” gespielt hatten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.08.2017, Az.: 7 AZR 864/15
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