Dashcam-Aufzeichnungen dürfen zur Beweisführung über Verkehrsunfälle vor Gericht verwendet werden
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat aktuell entschieden, dass Aufzeichnungen von Kameras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Armaturenbrett installiert sind (sog. “Dashcam”), in einem Zivilprozess verwertet werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts überwiege das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden.
Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisverfügung vom 10.08.2017, Az.: 13 U 851/17
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