Lüge im Kasko-Prozess widerlegt Redlichkeitsvermutung zugunsten des Versicherungsnehmers

Eine Lüge vor Gericht bei Geltendmachung eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls kann dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende Redlichkeitsvermutung widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.08.2017, Az. 20 U 184/15
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