Ausgleich für große Verspätung bei Flügen mit Anschlussflügen nach Luftlinienentfernung zu berechnen

Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen Verspätung eines Flugs mit Anschlussflügen zu zahlen ist, ist nach der Luftlinienentfernung (Großkreisentfernung) zwischen dem Startflughafen und dem Zielflughafen zu berechnen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die tatsächlich zurückgelegte Flugstrecke spiele für die Berechnung des Ausgleichs keine Rolle.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.09.2017, Az.: C-559/16
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