Keine zwingende Befreiung von Motorradhelmpflicht für Turban tragenden Sikh
Ein Sikh, der aus religiösen Gründen einen Turban trägt, hat keinen zwingenden Anspruch auf eine Ausnahme von der für Motorradfahrer geltenden Schutzhelmpflicht. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim hervor. Im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung sei aber zu beachten, dass die Unmöglichkeit des Helmtragens aus gesundheitlichen Gründen nicht großzügiger behandelt werden dürfe als eine Unmöglichkeit des Helmtragens aus religiösen Gründen. Der VGH hat die Revision zugelassen
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 04.09.2017, Az.: 10 S 30/16
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