Ex-Freundin darf geschenkten Kleinwagen behalten
Scheitert eine Beziehung, können Aufmerksamkeiten und Geschenke nicht unbedingt zurückverlangt werden. Wie das Landgericht Köln klarstellte, hat der Ex-Partner nur Anspruch auf die Rückgabe von Zuwendungen, denen nach den individuellen Vermögensverhältnissen eine außergewöhnlich hohe Bedeutung zukommt. Im zugrundeliegenden Fall blieb die Klage eines Mannes erfolglos, der von seiner ehemaligen Partnerin einen Kleinwagen zurückforderte.
Landgericht Köln mit Urteil vom 23.06.2017, Az.: 3 O 280/16
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