30 Sekunden Fußballschauen während Arbeitszeit rechtfertigen Abmahnung
Schaut sich ein Arbeitnehmer ein Fußballspiel auf seinem dienstlichen Computer an, kann er auch dann abgemahnt werden, wenn dies nur für 30 Sekunden geschieht. Während dieses Zeitraums habe er seine Arbeitsleistung nicht erbracht, entschied das Arbeitsgericht Köln.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.08.2017, Az.: 20 Ca 7940/16, nicht rechtskräftig
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