Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen

Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheits­gefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungs­situationen vorschreibt, ist nicht per se rechtswidrig, so die Auffassung des Arbeitsgerichts Kiel.
 
Arbeitsgericht Kiel, Beschluss vom 26.07.2017, Az.: 7 BV 67c/16
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe