Arbeitgeber müssen Pflegekräfte vor Überlastung schützen
Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer GesundheitsÂgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann. Der Spruch einer Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte BelegungsÂsituationen vorschreibt, ist nicht per se rechtswidrig, so die Auffassung des Arbeitsgerichts Kiel.
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Arbeitsgericht Kiel, Beschluss vom 26.07.2017, Az.: 7 BV 67c/16
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