Konkurrenztätigkeit im Arbeitsverhältnis kann zu fristloser Kündigung führen

Wer sich zu 50 % an einem Konkurrenz­unternehmen beteiligt, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeits­verhältnisses. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­arbeits­gerichts Schleswig-Holstein hervor, wonach den Arbeitnehmern jegliche Konkurrenztätigkeit während eines bestehenden Arbeits­verhältnisses untersagt ist.
 
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.04.2017, Az.: 3 Sa 202/16
 
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