Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Cannabisbehandlung bei nicht ausgeschöpften regulären Behandlungsmethoden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Patient dann keinen Anspruch auf Kostenübernahme für eine Cannabisbehandlung durch die Krankenkasse hat, wenn die aktuellen Behandlungsmethoden noch nicht ausgeschöpft sind und vom behandelnden Arzt auch nicht begründet dargelegt wurde, dass die regulären Behandlungsmethoden beim Patienten keine Anwendung finden können.
Sozialgericht Düsseldorf, Beschluss vom 08.08.2017, Az.: S 27 KR 698/17 ER
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