Räumungstitel gegen Mieter wirkt nicht gegenüber dessen Ehefrau

Erwirkt ein Vermieter gegen seinen Mieter ein Räumungstitel, wirkt dieser nicht gegenüber der Ehefrau des Mieters. Diese muss vielmehr ebenfalls auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagte werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.04.2017, Az.: 124 C 188/16

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