Kein Abfindungsanspruch wegen betriebsbedingter Kündigung bei Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist
Einem Arbeitnehmer steht nach § 1 a Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) wegen einer betriebsbedingten Kündigung kein Anspruch auf eine Abfindung zu, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Abfindungsanspruch entsteht nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.01.2017, Az.: 7 Sa 210/16
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