Kein Abfindungsanspruch wegen betriebsbedingter Kündigung bei Aufhebungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist

Einem Arbeitnehmer steht nach § 1 a Abs. 1 des Kündigungs­schutz­gesetzes (KSchG) wegen einer betriebsbedingten Kündigung kein Anspruch auf eine Abfindung zu, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird, der zur Beendigung des Arbeits­verhältnis­ses führt. Der Abfindungsanspruch entsteht nach Ansicht des Landes­arbeits­gerichts Rheinland-Pfalz erst mit Ablauf der Kündigungsfrist.
 
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.01.2017, Az.: 7 Sa 210/16
 
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