Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs zulässig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass ein in der Innenstadt auf dem Gehweg geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden darf. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass durch die unerlaubte Inanspruchnahme des Gehweges, der grundsätzlich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen ist, das geparkte Fahrzeug unmittelbar eine Störung der öffentlichen Sicherheit verursacht.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.06.2017, Az.:5 K 902/16.NW
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