Bauunternehmer haftet für Schäden durch umgestürzten Bauzaun

Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat, von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung. Dies geht aus einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Firma ihre Arbeiten schon beendet und die Baustelle verlassen und geräumt hat.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 19.12.2016, Az.: 251 C 15396/16
 
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