Schwarzarbeit und Sozialversicherung: Rentenversicherung darf Beitrags­nach­forderung allein auf Ermittlungs­ergebnisse des Zolls stützen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass sich die Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung allein auf Ermittlungs­ergebnisse des Zolls stützen darf, die dieser im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat. Die Rentenversicherung braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen.
 
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017, Az.: L 10 R 592/17
 
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