Schwarzarbeit und Sozialversicherung: Rentenversicherung darf Beitragsnachforderung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass sich die Rentenversicherung im Rahmen einer Betriebsprüfung allein auf Ermittlungsergebnisse des Zolls stützen darf, die dieser im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gewonnen hat. Die Rentenversicherung braucht nicht selbst eine weitere eigene Betriebsprüfung durchzuführen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2017, Az.: L 10 R 592/17
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