Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun – Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissions­grenz­werte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017, Az.: 13 K 5412/15
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