Baden-Württemberg muss mehr gegen die Luftverpestung in Stuttgart tun – Fahrverbot für Dieselautos in Stuttgart möglich
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben. Die Deutsche Umwelthilfe hat einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für NO2 in der Umweltzone Stuttgart führen.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 28.07.2017, Az.: 13 K 5412/15
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