Fehlerhafte ärztliche Behandlung: Ehefrau steht kein Schmerzensgeld für Impotenz des Partners zu
Einer Ehefrau steht aufgrund einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung ihres Ehemanns, durch die dieser impotent geworden sein soll, kein Schmerzensgeld zu. Unter Hinweis auf diese Rechtslage hat das Oberlandesgericht Hamm dem Schmerzensgeldbegehren einer Frau aus Gevelsberg keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die Frau nahm daraufhin ihre Berufung gegen das erstinstanzliche, klageabweisende Urteil des Landgerichts Hagen zurück.
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 07.06.2017, Az.: 3 U 42/17
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe