Privater Autoverkäufer muss nach vertraglich vereinbarter Garantieübernahme Fahrzeug mit falschem Tachostand zurücknehmen

Ein Verkäufer übernimmt durch vertragliche Eintragung der Laufleistung unter “Zusicherungen des Verkäufers” ausdrücklich eine Garantie. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat deshalb entschieden, dass ein privater Autoverkäufer dann ein Fahrzeug zurücknehmen muss, wenn das Auto einen anderen Tachostand ausweist als in den Verkaufsunterlagen angegeben und der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik “Zusicherungen des Verkäufers” eigenhändig eingetragen hat.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 18.05.2017, Az.: 1 U 65/16
 
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