Fahrer großräumiger Fahrzeuge müssen Gefahren in Tiefgaragen selbst abschätzen
Nach Ansicht des Landgerichts Nürnberg-Fürth müssen Fahrer großer Automobile selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist und welche Gefahren zu erwarten sind. Eine jegliche Schädigung ausschließende Verkehrssicherung sei nicht machbar.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 8 O 5368/16
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