“Ich stech dich ab” – Fristlose Kündigung wegen Morddrohung bestätigt
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung eines Sachbearbeiters des Landeskriminalamtes bestätigt, der seinen Vorgesetzen in einem Telefongespräch mit den Worten “Ich stech dich ab” bedroht hatte.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.06.2017, Az.:
11 Sa 823/16
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