Waschanlagenbetreiber haftet für Schäden durch falsch positioniertes Fahrzeug
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein Waschanlagenbetreiber für Schäden haftet, die infolge fehlerhafter Querpositionierung eines Fahrzeuges entstanden sind. Nach Ansicht des Gerichts muss dem Kunden auch die falsche Position in Querausrichtung muss angezeigt werden.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2017, Az.: 2 O 8988/16
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