Wasch­anlagen­betreiber haftet für Schäden durch falsch positioniertes Fahrzeug

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass ein Wasch­anlagen­betreiber für Schäden haftet, die infolge fehlerhafter Querpositionierung eines Fahrzeuges entstanden sind. Nach Ansicht des Gerichts muss dem Kunden auch die falsche Position in Querausrichtung muss angezeigt werden.
 
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.05.2017, Az.: 2 O 8988/16
 
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