Kein höheres Elterngeld aufgrund Einmalzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld

Ein jährlich einmal gezahltes Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhöht nicht das Elterngeld. Vielmehr bleiben diese Gelder bei der Bemessung des Elterngeldes als sonstige Bezüge außer Betracht, wie das Bundessozialgericht entschieden hat.
Bundessozialgericht, Urteil vom 29.06.2017, Az.: B 10 EG 5/16 R
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