Privater PKW-Verkäufer haftet gegenüber Kfz-Händler für falsche Zusicherungen

Ein Kraft­fahrzeug­händler kann vom privaten Verkäufer die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug verlangen, wenn das verkaufte Fahrzeug entgegen den Vereinbarungen im Kaufvertrag nicht unfallfrei und nicht nachlackierungsfrei ist. Das kann auch dann gelten, wenn der Händler das Fahrzeug vor Vertragsabschluss in der eigenen Werkstatt untersucht hat. Dies entschied das Oberlandesgerichts Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.05.2017, Az.: 28 U 101/16
 
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